Rechtsprechung
KG, 04.05.2011 - 22 U 59/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Freiwillige Kürzung der Kosten bis zur Erheblichkeitsgrenze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kostenvorschuss um 25% überschritten: Kürzung der Vergütung? (IBR 2012, 179)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07
Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener …
Auszug aus KG, 04.05.2011 - 22 U 59/09
Eine erhebliche Überschreitung im Sinne dieser Vorschrift liegt regelmäßig schon vor, wenn die entstandenen Kosten den angeforderten Auslagenvorschuss um 20%-25% übersteigen (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652 m. w. N.aus der Rechtsprechung;… Zöller-Greger, 23. Aufl., § 407a Rz. 3), Die Überschreitung ist auch nicht deshalb unerheblich, weil der Sachverständige seine Berechnung von sich aus gekürzt und lediglich die Auszahlung einer Vergütung in Höhe von 3709, 36 EUR geltend macht.Eine Kürzung der Vergütung unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Heranziehung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auchbei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Festsetzung unterbunden worden wäre, Steht fest, dass die Parteien auf die Einholung des Gutachtens trotz der erheblichen Kostensteigerung bestanden hätten, ist der Sachverständige vollständig und ohne Abschläge zu vergüten (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652).
Selbst wenn die Parteien bei einem rechtzeitigen Hinweis des Sachverständigen auf die Klärung der Beweisfrage verzichtet hätten, ist die Sachverständigenvergütung nicht auf den eingezahlten Vorschussbetrag, sondern allenfalls auf 120% bis 125% dieses Betrages zu reduzieren (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652, 653; OLG Nürnberg, MDR 2003, 479).
- OLG Nürnberg, 10.10.2002 - 6 W 1891/02
Entschädigung des Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des …
Auszug aus KG, 04.05.2011 - 22 U 59/09
Selbst wenn die Parteien bei einem rechtzeitigen Hinweis des Sachverständigen auf die Klärung der Beweisfrage verzichtet hätten, ist die Sachverständigenvergütung nicht auf den eingezahlten Vorschussbetrag, sondern allenfalls auf 120% bis 125% dieses Betrages zu reduzieren (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652, 653; OLG Nürnberg, MDR 2003, 479).
- OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12
Erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen; …
Angesichts dieser neuen gesetzlichen Regelung besteht keinen Anlass dazu, den Vorschussbetrag - was nach altem Recht teilweise gemacht wurde (vgl. KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11, juris [Erhöhung um 20-25%]) - zu erhöhen.Der Senat hat angesichts dieser gesetzlichen Regelung keinen Anlass dazu, den Vorschussbetrag - was nach altem Recht teilweise gemacht wurde (vgl. KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11, juris) - zu erhöhen.
- LSG Bayern, 17.12.2013 - L 15 SF 275/13
Vergütung, Gutachtenkosten, Orthopädie, Rechnungskürzung, Kopierkosten
Eine Verletzung der Hinweispflicht kann zu einer Kürzung des Vergütungsanspruchs führen (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.05.2011, Az.: 22 U 59/09).